Kein Jagdschein ohne Kenntnis der Gesetze!

Alles, was in Deutschland mit der Jagd zu tun hat, ist in vielen Gesetzen geregelt. Jagdscheinanwärter müssen in ihren Prüfungen zum Jagdschein nachweisen, dass sie sich im Bundesnaturschutzgesetz, im Waffenrecht, im Bundesjagdrecht und im jeweiligen Landesjagdrecht auskennen. Neben den genannten Gesetzen greifen Teile anderer Gesetze in den Bereich der Jagdausübung ein. Verbindungen zum Strafrecht und zum BGB sind vorhanden. Was beachtet werden muss und was wichtig ist, erfahren Sie hier

Bundesjagdrecht und Landesjagdrecht, zwei, die sich ergänzen sollen!

Grundsätzlich sind Deutschland jagdrechtlich relevante Gesetze im Bundesjagdrecht geregelt. Hier finden Sie Jagdzeiten, Jagdbeschränkungen und Wildarten, die in Deutschland dem Jagdrecht unterliegen. Das Bundesjagdrecht regelt außerdem, wer den Jagdschein erwerben kann und was Hegegemeinschaften, Jagdbeiräte und Jägervereinigungen für rechtliche Möglichkeiten und Pflichten haben.
Wildschäden, das Inverkehrbringen von Wild und Bußgeldvorschriften, sowie Strafvorschriften finden hier ihren Platz.
Trotz allem stellt das Bundesjagdrecht für ein paar Themen lediglich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Landesjagdrechte dar. Das Jagdrecht gehört zu den Gesetzen, bei denen Ländergesetzgebung mit der Bundesgesetzgebungkonkurriert. Werden die Rahmenbedingungen eingehalten, dürfen die Länder das Jagdrecht nach ihren Vorgaben auslegen und umformen.

Was ergibt sich aus den unterschiedlichen Rechtssystemen für die Jagdausübung und den Jagdschein?

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Die Jagdschule Schwiessel hat ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern. Maßgeblich für die Jagdprüfungen ist für Sie das Jagdrecht in Mecklenburg. 
Keine Sorge: Behandeln wir während ihrer Zeit bei uns den Themenkomplex Gesetze und Jagdrecht, führen wir sie selbstredend in das Wissen des Bundesjagdrechtes ein.
Unsere Prüfungen finden in Mecklenburg statt. Prüflinge, die aus einem anderen Bundesland zu uns kommen, um ihren Jagdschein zu machen, kommen automatisch mit unserem Landesjagdrecht und den dazugehörenden Durchführungsverordnungen in Kontakt.
Jagen Sie im Anschluss an Ihre bestandene Jägerprüfung in einem anderen Bundesland, sollten Sie sich über die dort geltenden Regeln informieren.

Vor und nach der bestandenen Jägerprüfung!

Während Sie sich bei uns in der Jagdschule auf ihre Prüfung vorbereiten, lernen Sie zum einen, was zum prüfungsrelevanten Wissen gehört. Zum Anderen geben wir Ihnen Tipps an die Hand, wie Sie sich nach den Prüfungen weiterbilden können und wo Sie die Informationen zu abweichenden Landesjagdgesetzen halten.
Während der Jagd in einem anderen Bundesland unterscheiden sich womöglich die jagdbaren Tierarten und die Jagdzeiten voneinander.
Im Land Brandenburg ist zum Beispiel kürzlich die neue Jagddurchführungsverordnung geändert worden. Im Gegensatz zu der dort vorher geltenden Regelung, haben sich Jagdzeiten und die Wildarten, die bejagt werden dürfen, geändert.
Sie sind verpflichtet, sich auch nach bestandener Prüfung über etwaige Gesetzesänderungen zu informieren. Verzichten Sie darauf auf dem Laufenden zu bleiben, kann es für Sie zu hohen Bußgeldern und zum Verlust Ihres Jagdscheins führen.