Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Mit einer Anmeldung erkennt der Teilnehmer die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Von den AGB abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftform-Klausel. Die Dienstleistung der Jagdschule Schwiessel umfasst eine zielgerichtete Ausbildung zur Jägerprüfung. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie von der Jagdschule Schwiessel schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Allgemeines

Die von der Jagdschule Schwiessel abgeschlossenen Verträge sind Dienstleistungsverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.
Die Jagdschule Schwiessel ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen.

§ 3 Angebote

Die Angebote von der Jagdschule Schwiessel sind freibleibend. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Drucksachen, im Internet oder in den zum Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, wie insbesondere Abbildungen, Beschreibungen u. a. Daten sowie Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich.

§ 4 Zahlung und Zahlungsverzug

4.1. Kosten
Die Lehrgangsgebühren enthalten folgende Leistungen:
– Lehrgang
– Nutzung der Lehrmittel
– Lehrgangsmaterial
– Nutzung des Unterrichtsraumes
– Nutzung des Lehrreviers
– Sämtliche Schießkosten ( Standgebühren, Leihwaffen, Patronen )
– notwendige Haftpflichtversicherung
4.2. Die der Jagdschule Schwiessel zustehende Vergütung ist gemäß Rechnung ohne Abzug wie folgt fällig:
Die erste Hälfte 10 Tage nach Erhalt der Rechnung, die zweite Hälfte bis zu 14 Tagen vor Lehrgangsbeginn. Teilnehmer, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, können Leistungen nur gegen Vorauszahlung in Anspruch nehmen.
4.3. Bei Zahlungsverzug sind bei Verträgen mit Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Bei Banküberweisungen oder Scheckeinreichungen gilt der Tag der Gutschrift auf dem Konto der Jagdschule Schwiessel als Zahlungseingang. Zahlt der Auftraggeber nach der ersten Mahnung nicht, so werden ihm für jede weitere Mahnung Kosten von 5,00 Euro berechnet.

§ 5 Haftung

5.1. Die Jagdschule Schwiessel haftet für Personen- und Sachschäden nur für grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten. Die Teilnahme an den Lehrgängen/Veranstaltungen der Jagdschule Schwiessel erfolgt auf eigene Gefahr.
Schadensersatzansprüche und ein Rücktrittsrecht können nicht beansprucht werden,
wenn die Durchführung der Jagdscheinausbildung auf Grund höherer Gewalt oder
behördlicher Maßnahmen unmöglich ist.
5.2. Für Fahrlässigkeit haftet die Jagdschule Schwiessel nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden und Mängelfolgeschäden ausgeschlossen. Es erfolgt keine Haftung für das schuldhafte Verhalten Dritter, sofern der Dritte nicht vorsätzlich handelt und Erfüllungsgehilfe der Jagdschule Schwiessel ist.
Die Jagdschule Schwiessel sichert zu, dass sie gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit in angemessenem Umfang versichert ist. Ein etwaiger Schadensersatz ist daher in der Höhe auf die Versicherungsleistung beschränkt.
Diese Regeln gelten auch, wenn die Jagdschule Schwiessel für einen Erfüllungsgehilfen oder einen sonstigen Beauftragten haftet.
Im Falle einer mangelbehafteten Leistung ist die Jagdschule Schwiessel zur Nachbesserung berechtigt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung stehen dem Teilnehmer die gesetzlichen Rechte zu.
Die Jagdschule Schwiessel übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände der Lehrgangsteilnehmer.
5.3. Haftung des Teilnehmers
Der Teilnehmer haftet für Beschädigungen jeglicher Art an Gegenständen der Jagdschule Schwiessel, die er schuldhaft verursacht hat.

§ 6 Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer verpflichtet sich
– pünktlich zu den vereinbarten Terminen zu erscheinen,
– kooperativ und aktiv mit zu arbeiten,
– anwesend zu sein und
– während der Waffenhandhabung und des Schießunterrichts keinen Alkohol und keine Drogen zu sich zu nehmen.
Dem Teilnehmer ist die Mitnahme von Waffen und Munition untersagt und kann den Ausschluss von dem Lehrgang und der Jägerprüfung nach sich ziehen.

§ 7 Abgesagte Termine/Lehrgänge

Sollte die Jagdschule Schwiessel bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt den Termin/Lehrgang absagen, dann ergeben sich hieraus keine Konsequenzen und es wird von beiden Seiten ein Ersatztermin gefunden.
Falls der Teilnehmer den vereinbarten Termin/Lehrgang bis zu 14 Tage vorher absagt, so entsteht für den Teilnehmer ein Ausfallhonorar von 50% gemäß der vereinbarten Gebühr.
Bei einer Absage des Teilnehmers innerhalb von 14 Tagen vorher ist die gesamte Gebühr fällig.
Je nach Möglichkeit kann die Jagdschule Schwiessel Schwiessel auch einen anderen Termin anbieten oder der Jagdschüler kann einen Ersatzteilnehmer für den Lehrgang finden.

§ 8 Verschwiegenheit

Die Jagdschule Schwiessel verpflichtet sich zu absoluter Verschwiegenheit gegenüber Dritten.

§ 9 Sonstiges

9.1. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass der Erfolg des Lehrgangs von seiner Mitarbeit und Einsatzbereitschaft, die ihm gestellten Aufgaben in der Zeit zwischen den Lehrgangsterminen zu erledigen, abhängt. Ihm ist außerdem bekannt, dass hier auch der Einsatz und die Qualität der Fähigkeiten und des Wissens der Jagdschule Schwiessel mit zu seinem Erfolg beitragen.
9.2. Der Teilnehmer sollte die Jagdschule Schwiessel von bestehenden Krankheiten sowie allen akuten Beschwerden, die Beeinträchtigungen für den Lehrgang haben könnten, vor Vertragsabschluss und Beginn des Lehrgangs informieren.

§ 10 Lehrgang

10.1. Anmeldung
Jede Anmeldung ist verbindlich, sowohl für den Lehrgang, als auch für die Unterkunft und Verpflegung in der Pension der Jagdschule Schwiessel.
Die Zahlungsbestätigung ist zu den Lehrgangsterminen mitzubringen.
Die Platzreservierung erfolgt nach Anmeldedatum.
10.2. Beitrag und Kosten
Die Lehrgangsgebühr muss vor Veranstaltungsbeginn vollständig beglichen sein, ansonsten kann eine Teilnahme nicht garantiert werden. Der Beitrag kann entweder mit Zahlschein (Zahlscheinabschnitt muss zur Veranstaltung mitgebracht werden) oder per Überweisung geleistet werden.
10.3. Führungszeugnis
Der Teilnehmer hat ein Führungszeugnis, das nicht älter als 6 Monate ist, bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn vorzulegen.
10.4. Änderungen
Die Jagdschule Schwiessel hat das Recht Veranstaltungstermine sowie Zeitablauf und ggf. Referentenbesetzung aus gegebenem Anlass zu verändern oder zu stornieren. Nach Benachrichtigung der Teilnehmer können Ersatztermine bzw. Rücküberweisungen geltend gemacht werden.
10.5. Urheberrecht
Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen bei allen Veranstaltungen der Jagdschule Schwiessel liegt bei ihr. Zur Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials bedarf es einer schriftlichen Erlaubnis der Jagdschule Schwiessel.

§ 11 Jugendliche

Jugendliche dürfen nur Umgang mit Waffen und Munition haben, wenn eine von den Sorgeberechtigten und vom Jagdschulleiter unterschrieben Berechtigungsbescheinigung mitgeführt wird.

§ 12 Beginn, Dauer und Beendigung des Dienstleistungsvertrages

12.1 Der Dienstleistungsvertrag mit dem Teilnehmer kommt mit Auftragsbestätigung durch die Jagdschule Schwiessel zustande. Die unterzeichnete Anmeldung des Teilnehmers stellt bis zur Auftragsbestätigung lediglich ein Angebot an die Jagdschule Schwiessel dar.
12.2 Aus wichtigen Gründen (Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wie insbesondere Verletzung der Umgangsregeln mit Waffen und Munition und Sicherheitsregeln) kann die Jagdschule Schwiessel den Dienstleistungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen.
Ein wichtiger Grund ist insbesondere anzunehmen, wenn der Teilnehmer seine fälligen Honorar-/Gebührenforderungen nicht begleicht oder seine Mitwirkungspflichten verletzt.

§ 13 Widerrufsrecht

13.1 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Jagdschule Schwiessel Schwiessel mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
13.2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 14 Schlussbestimmungen

Der Teilnehmer erklärt sich mit der Speicherung der Lehrgangsteilnehmerdaten einverstanden.
Für den Vertrag und seine Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand, soweit zulässig, und Erfüllungsort sind am Geschäftssitz der Jagdschule Schwiessel.
Fassung vom 24.02.2015