Wenn Jäger zu Herstellern werden: das neue Verpackungsgesetz

Wenn am 01. Januar 2019 das neue Verpackungsgesetz in Deutschland in Kraft tritt, hat dies auch Konsequenzen für Jäger. Dies gilt zumindest dann, wenn das geschossene Wild in verpackter Form vermarktet wird. Der Jäger gilt dann als Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes. Hieran knüpfen sich ab kommendem Jahr gleich mehrere Pflichten.

Rechtzeitig registrieren

Im Rahmen des neuen Verpackungsgesetzes werden alle Hersteller zentral in einer Datenbank erfasst. Dies dient der Verbesserung der Recycling Quote im Rahmen des Dualen Systems, da neben den Herstellern auch die von ihnen verwendeten Verpackungsstoffe registriert werden. Für Jäger, die ihr Wild in vepackter Form an Metzger, Restaurants oder auch private Abnehmer verkaufen ist daher eine Registrierung im Internet unter www.verpackungsregister.de notwendig. Ohne eine solche Eintragung darf verpacktes Fleisch ab 1. Januar 2019 nicht mehr verkauft werden. Insofern sollte die Anmeldung als Hersteller möglichst rasch erfolgen.

Bußgelder vermeiden

Das Verpackungsgesetz sieht weder Übergangsfristen noch Ausnahmen für Kleinunternehmer vor. Dementsprechend kann es bereits ab Januar nächsten Jahres zu Bußgeldverfahren kommen, wenn verpacktes Wildfleisch nicht mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zum Hersteller versehen ist. Alternativ besteht die Möglichkeit, Wild als Ganzes in der Decke zu verkaufen. Da in diesem Fall kein Verpackungsmaterial verwendet wird, findet entsprechend auch das Verpackungsgesetz auf diese Verkäufe keine Anwendung.

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Im Netz informieren

Nähere Informationen dazu, welche genauen Pflichten die Jäger als „Hersteller“ im Sinne des Verpackungsgesetzes ab Januar treffen sind ab Mitte November auf den vom Deutschen Jagdverband betriebenen Seiten von www.wild-auf-wild.de zu finden. Informationen darüber, wie Sie demnächst selber zum „Hersteller“ werden können bieten die Einträge zu den Kursen unserer Jagdschule. Dabei haben Sie die Möglichkeit, zwischen Wochenend- und Einzelkursen zu wählen. Im Rahmen des Kompaktkurses ist der Erwerb eines Jagdscheins durch erfolgreiche Absolvierung der Jägerprüfung sogar innerhalb von nur 18 Tagen möglich.