Ein halbherziger Kompromiss: Entnahme von Wölfen wird erleichtert

Die von Naturschutzverbänden gefeierte Rückkehr des Wolfs nach Mitteleuropa führt inzwischen immer häufiger zu ernsten Problemen. Am 22. Mai 2019 hat deshalb das Kabinett einer Gesetzesvorlage zugestimmt, welche den Abschuss von Wölfen im Falle von Rissen zumindest teilweise vereinfachen. Nach Auffassung des Deutschen Jagdverbands sind die geplanten Regelungen jedoch nicht ausreichend für eine wirkliche Lösung des Problems.

Keine Existenzbedrohung mehr notwendig

Nach bisheriger Rechtslage verhielt es sich so, dass ein Abschuss von Wölfen nur dann genehmigt wurde, wenn die Schäden durch Wölfe, etwa für Schäfer, existenzbedrohende Ausmaße annahmen. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen künftig „ernste Schäden“ bei Nutztierhaltern genügen, um eine solche Genehmigung zu erteilen. Diese muss jedoch weiterhin vor einem Abschuss bei der jeweils zuständigen Landesbehörde eingeholt werden. Weiterhin müsste für eine solche Genehmigung zukünftig auch nicht mehr das für die Risse verantwortliche einzelne Tier identifiziert werden. Vielmehr sieht der Entwurf vor, dass Abschüsse nach Erteilung der Genehmigung so lange erfolgen dürfen, bis sich keine Risse mehr ereignen. Weiterhin ist im Gesetzesentwurf ein vollständiges Fütterungsverbot für Wölfe vorgesehen.

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Lediglich ein Schritt in die richtige Richtung

Der Vorstoß der Bundesregierung findet bei den betroffenen Kreisen ein geteiltes Echo. Von Seiten des Deutschen Jagdverbands wird unter anderem kritisiert, dass die Verbändeanhörung im Zuge dieser Gesetzesinitiative nur wenige Stunden gedauert hat. Innerhalb einer derart kurzen Frist war eine dem Thema angemessene umfassende Beleuchtung aller Aspekte schlicht nicht möglich. Bemängelt wird unter anderem, dass im Entwurf zwar die Möglichkeit einer Einbeziehung des Jagdausübungsberechtigten bei der Entnahme erwähnt wird, diese aber offenkundig nicht als zwingend erforderlich angesehen wird. 

Europarechtjliche Bedenken

Auch Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) gehen die Regelungen nicht weit genug. Diese sprach sich im Rahmen der Kabinettssitzung für die Schaffung wolfsfreier Zonen aus. In dieser Hinsicht bestehen jedoch Vorbehalte, weil der Schutz des Wolfs nicht nur durch nationales, sondern auch nach europäisches Recht vorgeschrieben ist. Allerdings hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof zuletzt erkennen lassen, dass er Regelungen in Finnland zum Schutz von Hunden und im Sinne des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung für mit dem Europarecht vereinbar ansieht.

Die Debatte wird weitergehen

Die Zunahme der Wölfe in Deutschland wird die derzeitigen Probleme weiter verschärfen. Hier gilt es, ein gutes Gleichgewicht in Sachen Sicherheit und Artenschutz zu finden. Unerlässlich ist dabei eine fundierte Ausbildung von Jägern, die alle wichtigen Aspekte berücksichtigt. Genau diese Art von Wissen vermitteln wir in unseren Jagdkursen, zu denen Sie hier (Link) nähere Informationen finden.