Der hustende Bock- Die Genusstauglichkeit des Wildes bei Krankheiten!

Der hustende Bock- Die Genusstauglichkeit des Wildes bei Krankheiten!

Erscheinen Rehwild und Rotwild im Mai /Juni hustend und niesend im Bestand, wird der Jäger aufmerksam. In dieser Zeit werden die Larven der Rachenbremsen ausgehustet und verpuppen sich am Boden, um nach 4 bis 6 Wochen zu ausgewachsenen Rachenbremsen zu werden. Der Zyklus beginnt von vorne, indem die Rachenbremsen die Larven in den Windfang der Wildtiere sprühen.
Doch wie erkennt der Jäger, ob das Stück genusstauglich ist?

Der hustende Bock- Die Genusstauglichkeit des Wildes bei Krankheiten!

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Genusstauglichkeit erkennen!

Dass ein Befall mit Rachenbremsen das Wildbret nicht genussuntauglich macht, lernt der angehende Jäger bei uns in der Jagdschule Schwiessel.
Das Thema Wildkrankheiten ist ein wichtiger Bereich der Ausbildung zum Jäger, befähigt das Erkennen von Wildkrankheiten den Jäger doch dazu, das Wild vor Leiden, Schmerzen und Wildseuchen zu schützen, die unter Umständen zu einer Gefahr für Haustierbestände und den Menschen werden können.

Um Wildkrankheiten und Tierseuchen erkennen zu können, muss der Jäger lernen, wie sich gesunde Wildtiere verhalten und welche Erkrankungen auftreten können. Während ein Bock mit Perückengehörn schnell erkennen lässt, dass es ein Problem mit dem Kurzwildbret gegeben hat, ist der Verdacht auf eine Tuberkulose oder eine Salmonellose auf den ersten Blick nicht zu erkennen.

Der Perückenbock kann problemlos verwertet werden. Bei Tuberkulose und Salmonellose ist das Wildbret genussuntauglich.

Das Tierseuchengesetz regelt den Umgang mit anzeigepflichtigen Tierseuchen, zu denen unter anderem die ASP, die Tollwut und die Chinaseuche zählen. Jäger müssen neben einer Reihe anderer Gesetze das Tierseuchengesetz beachten. Bei genauerem Hinsehen ist auffällig, das die meldepflichtigen Erkrankungen zu den Infektionskrankheiten gehören. Gerade bei diesen Erkrankungen ist es für den Jäger immens wichtig genauer hinzuschauen und einschätzen zu können, ob eine nähere Untersuchung durch den Amtstierarzt erforderlich ist.

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Hegeabschuss oder nicht?

Steht im Juni eine Ricke vor dem Jäger und kann lediglich 3 Läufe belasten, während der vierte Lauf nutzlos umher baumelt, muss der Jäger entscheiden, wie er sich verhält. Auf den ersten Blick erscheint es sinnvoll die Ricke zu erlösen. Nach Tierschutzgesetz darf kein Tier unnötiges Leid und Schmerz erleiden! Aber auf den zweiten Blick? Die Ricke führt ein Kitz! Wie entscheidet der Jäger jetzt?

Wie man sich in solchen Situationen verhalten kann, erfährt man in der Jagdschule Schwiessel.
Beim vorliegenden Fall war zu erkennen, dass die Ricke trotz ihrer Einschränkung in der Lage war, Äsung aufzunehmen und nicht stark abgekommen war. Hier galt es, die Schonzeit abzuwarten. Als die Schonzeit vorbei war, konnte der Schütze Kitz und Ricke erlegen, weil sich beide durch die Verletzung des Beines, die sich als Bruch des Kniegelenks herausstellte, nicht weit vom ursprünglichen Einstandsort entfernt hatten.

Wie an diesen Beispielen zu erkennen ist, ist das Wissen über Wildkrankheiten, das Verhalten und Aussehen des gesunden Wildes essenziell, um tierschutzgerecht, tierseuchengerecht und waidgerecht zu handeln.