Gesetzesänderung in Kraft: Jagdscheine werden teilweise nicht verlängert

Durch den sich häufenden Missbrauch von Schusswaffen mit tödlichem Ausgang, wie zuletzt in Hanau, werden die Rufe nach einer weiteren Verschärfung des Waffenrechts erneut lauter. Dabei wird übersehen, dass gerade erst am 19. Februar 2020 das. 3. Waffenrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten ist. Da die Behörden nicht ausreichend vorbereitet sind, kommt es aufgrund der neuen Regelungen zum Teil dazu, dass Jagdscheine momentan nicht verlängert werden.

Keine Verlängerungen in Hessen

Konkret betrifft dies derzeit die Unteren Jagdbehörden des Landes Hessen. Wie das Regierungspräsidium Kassel mitteilt, ist dieser Stopp so gewollt. Begründet wird dies mit Artikel 1 Nummer 3a WaffRÄndG. Nach dieser Vorschrift haben die Jagdbehörden vor Erteilung des Jagdscheins im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung zwingend eine Anfrage bei der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Verfassungsschutzbehörde zu stellen. Da unklar ist, wann und wie schnell die Überprüfung durch den Verfassungsschutz erfolgen kann und wird, gibt es derzeit keine Informationen darüber, ab wann eine Verlängerung von Jagdscheinen wieder möglich sein wird.

Unklare Rechtslage in anderen Ländern

Anfragen bei zuständigen Stellen in Baden- Württemberg haben ergeben, dass dort derzeit noch geprüft wird, in welcher Form mit den veränderten Voraussetzungen der Zuverlässigkeitsprüfung umgegangen werden soll. Bisher ist aber keine Weisung an die Unteren Jagdbehörden ergangen. Ähnlich dürfte es in den meisten anderen Bundesländern aussehen. Wirklich verlässliche Informationen über die Handhabung des geänderten Waffenrechts sind derzeit nirgends zu erlangen.

Waffenbesitzkarten könnten widerrufen werden

Die fehlende Verlängerung der Jagdscheine ist dabei nur ein Teilbereich des Problems. Denn ohne vorhandenen Jagdschein haben die Behörden die Möglichkeit, Waffenbesitzkarten zu widerrufen, da es durch den Wegfall der Jagdausübung an einem Bedürfnis für den Waffenbesitz fehlt. Insofern könnte sich die weitere Entwicklung spannend gestalten, wenn bis zum 1. April 2020 keine Lösung dieser Probleme erfolgt ist. Die fehlenden Jagdscheine führen darüber hinaus für sich genommen dazu, dass sich gemäß § 13 des Waffengesetzes keine Langwaffenmunition mehr im Besitz des betroffenen Jägers befinden darf.

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Keine erneuten Schnellschüsse

All diese Schwierigkeiten hätten vermieden werden können, wenn die Änderungen des Waffenrechts in Ruhe und mit mehr Augenmaß vorgenommen worden wären. Diese Tatsachen sollten jenen vor Augen gehalten werden, die derzeit schon wieder nach weiteren Verschärfungen des Waffenrechts verlangen. Wichtiger ist, die erfolgten Änderungen zunächst in vernünftiger Form umzusetzen. Hierzu leisten wird als Jagdschule unseren Beitrag, indem wir in unseren Kursen in Sachen Waffenrecht immer auf neuestem Stand unterrichten und unsere Absolventen so bestmöglich auf die immer schwieriger werdende Praxis vorbereiten.

Population stark angewachsen: Werden Nandus bald gejagt?

Wenn es um die Jagd auf exotische Tiere geht, führt meist kein Weg an einer längeren Reise ins Ausland vorbei. In näherer Zukunft könnte es jedoch möglich sein, in Mecklenburg- Vorpommern Jagd auf Nandus zu machen. Dies ist zumindest der erklärte Wille von Umweltminister Till Backhaus (SPD), da der südamerikanische Laufvogel sich seit Jahren immer weiter ausbreitet.

Die Probleme begannen in den Neunzigern

Betroffen von der zunehmenden Zahl von Nandus ist nicht nur Mecklenburg- Vorpommern, sondern auch und gerade das Land Schleswig-Holstein. Dort existierte seit den Neunzigern bis zur Schließung 2008 eine Nandu Farm aus der es immer wieder zu Ausbrüchen kam. Eine Zählung im Jahr 2015 im Bereich östlich des Ratzeburger Sees kam auf ein Ergebnis von 120 Tieren. Bei einer weiteren Zählung drei Jahre später wurde dann festgestellt, dass sich die Population innerhalb kürzester Zeit vervielfachte hatte. Unter den 566 Tieren befanden sich dabei rund 300 Jungvögel.

Erste Gegenmaßnahmen

Vor diesem Hintergrund schien eine reine Beoachtung nicht mehr ausreichend. Daher wurde eine Eindämmung des Wachstums der Population dahingehend vorgenommen, dass 190 Nandu Eier aufgebohrt wurden, um ein Schlüpfen zu verhindern. Gleichwohl nahm der landwirtschaftliche Schaden durch Nandus in Mais- und Rapsfeldern weiter zu, weshalb es im Frühjahr 2019 außerdem zu insgesamt 17 Abschüssen von vor allem männlichen Tieren durch Bauern mit Jagdschein kam. Inzwischen gehen die Planungen des Umweltministeriums von Mecklenburg- Vorpommern jedoch deutlich weiter.

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Als invasive Art einstufen

Konkret geht es dabei im ersten Schritt darum, die Nandus zur invasiven Art zu erklären. Im nächsten Schritt würde dann eine Genehmigung der ganzjährigen Bejagung von Tieren unter zwei Jahren erfolgen. Bei älteren Tieren würde dagegen nach den derzeitigen Entwürfen die Jagd auf die Zeit zwischen November und Januar begrenzt sein. Wann die Pläne des Ministeriums in Gesetzesform umgesetzt werden ist derzeit noch offen, da zunächst bis Ende Februar 2020 fachliche Stellungnahmen eingeholt und ausgewertet werden.

Neue Herausforderungen für die Jägerschaft

Der rasche Anstieg der Population der Nandus im Norden Deutschlands wird letztlich keine andere Lösung als eine Bejagung zulassen. Auf die Jäger in Mecklenburg- Vorpommer kommen damit zukünftig neue Aufgaben zu. Dieser Umstand unterstreicht die Notwendigkeit einer guten Ausbildung der Jägerschaft, wie sie unsere Kurse bieten. Fachlich auf Höhe der Zeit zu sein und zu bleiben ist eine unverzichtbare Voraussetzung, um der Aufgabe des Erhalts der Kulturlandschaft Wald in Deutschland gerecht zu werden. Hierzu tragen wir mit unserem Bildungsangebot aktiv bei.